Ein armutszeugnis für die langjährige Entwicklung der USK.
Ja, muss ich leider auch so unterschreiben.
Bei Splatter und Gewalt sind sie inzwischen ja recht handzahm aber bei seichtem Erotikeinschlag drehen die neuerdings völlig am Rad.
Ein armutszeugnis für die langjährige Entwicklung der USK.
Ja, muss ich leider auch so unterschreiben.
Bei Splatter und Gewalt sind sie inzwischen ja recht handzahm aber bei seichtem Erotikeinschlag drehen die neuerdings völlig am Rad.
Sicher besser als dem Spiel die Freigabe zu verweigern, aber dennoch finde ich eine 18er Freigabe für ein Spiel dieser Art absolut lächerlich. Wird auch sehr ungewohnt sein ein SK bzw. Anime Spiel mit einem 18er Siegel ausgestattet zu sehen. Ich weiß nicht ob es das überhaupt schon mal gab.
Das wird hoffentlich nicht zum neuen Standard. Aber, wenn sie wirklich jedes Spiel als Einzelfall betrachten, dürfte das ja auch nicht der Fall sein. Die vorherigen 16er Freigaben von Cyberdimension Neptunia, Mary Skelter und Chaos;Child geben ja Anlass zur Hoffnung. Allerdings sehe ich dann hier auch wieder nicht inwiefern Senran Kagura Peach Beach Splash da schlimmer sein soll. Insbesondere im Vergleich zu Mary Skelter oder anderen SK Spielen.
Allerdings sehe ich dann hier auch wieder nicht inwiefern Senran Kagura Peach Beach Splash da schlimmer sein soll. Insbesondere im Vergleich zu Mary Skelter oder anderen SK Spielen.
Ich würde sogar behaupten das Estival Versus anzüglicher als PBS ist.
Ich würde sogar behaupten das Estival Versus anzüglicher als PBS ist.
Der wahrscheinlichste Fall ist wohl, dass sich innerhalb der USK die Einstellung zu dieser Art von Spielen geändert hat. Vielleicht im Zuge einer Personalumstrukturierung. Es reicht ja schon, wenn sich nur eine Führungsposition ändert. Es wurde ja auch schon die Vermutung angestellt, dass die mediale Großwetterlage im Umfeld einer Prüfung eine Rolle spielen könnte. Halte ich jetzt mit Blick auf PBS auch gar nicht mehr für so abwegig. Sind aber letztendlich alles nur Spekulationen bzw. der verzweifelte Versuch ein Schema in den Prüfungsverfahren dieser Institution zu erkennen.
Ich hoffe nur das Pegel schlägt auch mal wieder in Richtung Toleranz aus.
Die Beweggründe würden mich auch mal interessieren. Bei den Vorgängern kommt der Fakt hinzu, dass die Kleider der Mädchen ja durch Kämpfe komplett zerfetzt werden, was man ja noch einmal als bedenklicher einstufen könnte. Und den typischen Borderline-Ecchi, den gibts sogar in Senran Kagura 2, was hier mit 12 bewertet wurde. Ich bin mir aber sicher, wäre es noch möglich, so wie damals, würde man die alten Spielen entweder nachträglich auf den Index setzen oder hochstufen. All das ist heute nicht mehr möglich, somit ist die Philosophie, jeden Titel voneinander unabhängig zu prüfen, für die USK alternativlos.
Senran Kagura könnte mal wieder Opfer aktueller Geschehnisse sein, so wie man damals FPS Titel im Fokus hatte. Erst kürzlich wurde ja hierzulande wieder ein großer Kinderpornografie-Ring mit, ich glaube rund 100.000 Mitgliedern, zerschlagen (kann auch sein, dass es europaweit war, liegt nun schon einige Wochen zurück). Nun sind es halt Spiele wie Senran Kagura, die ins Licht der USK gerückt sind. Da es im Spiel keine tatsächliche Nacktheit zu sehen gibt und sehr wahrscheinlich auch keine Kämpfe auf Leben und Tod, so ist die Freigabe nur sehr schwer zu rechtfertigen. Im direkten Umkehrschluss dürfte Dead or Alive ebenfalls nur noch ab 18 freigegeben werden (wo ich mir beinahe sicher bin, dass das bei einem neuen Ableger passieren würde).
Yangus hat da übrigens völlig recht, es muss nur intern eine neue Politik stattgefunden haben oder neues Führungspersonal, und die entscheiden dann, dass die FPS Titel nicht mehr gegen den Jugendschutz verstoßen, dafür aber Titel mit Anime-Optik in den Fokus geraten. Was nun genau das Problem der USK ist, da Deutschland immer sehr locker war was so etwas angeht, wird wohl ein Geheimnis für die Öffentlichkeit bleiben.
Kurios ist dann doch eher die Entscheidung, Mary Skelter mit 16 freizugeben, was selbst vom Publisher mit 18 beantragt wurde. Sollte die 18er Freigabe aber fortan eine Alternative sein, dann ist das Ok so. Die Zielgruppe dürfte sich sowieso in diesem Rahmen befinden. Nur wird Amazon.de dann kein Händler mehr sein, wo ich diese Spiele erwerben werde, denn ich habe nicht jedesmal 5 Euro zu verschenken.
http://www.usk.de/die-usk/team/
Da steht, wer Geschäftsführer ist.
http://www.usk.de/die-usk/team/
Da steht, wer Geschäftsführer ist.
Ich kann mir halbwegs vorstellen, worauf du hinaus willst. Allerdings ist die Dame, die da gelistet wird, erst seit 2017 Geschäftsführerin. Criminal Girls 2 und Valkyrie Drive wurde im Herbst 2016 die Freigabe verweigert. Ist natürlich gut möglich, dass bei all den unsinnigen Debatten dieser Tage bei einer Frau im Amt solche Spiele vielleicht noch etwas kritischer betrachtet werden, allerdings wird so eine Freigabe immer von dem jeweiligen Prüfer festgelegt, Dass das so ist, sieht man ja an Mary Skelter, was USK 16 bekommen hat oder Hakuoki, Protagonistin mit Männer-Harem sowie Utawarerumono mit USK 6.
Die Freigabe ist nun schon einige Tage bekannt, will die Meldung aber auch hier im Thread nochmal verewigen. Nights of Azure 2 muss nicht unter den neuen Regularien bei der USK leiden und erhält, obwohl es noch freizügiger ist als der Vorgänger, ohne weitere Änderungen die USK 12 Freigabe. Das ist dann auch die gleiche Einstufung wie der besagte Vorgänger. Damit ist die deutsche Freigabe auch ungefähr gleichauf mit der Freigabe der amerikanischen ESRB die hier ein Teen-Rating vergeben hat und die australische OFLC, die ein mildes M-Rating vergeben hat, somit also für Spieler ab 15 Jahren freigegeben ist (gibt ja noch das strenge rote M und die noch recht neue R-18 Freigabe dort). Die PEGI zeigt mir noch keine Freigabe an, denke aber, die werden das Spiel ebenfalls mit 12 durchwinken. Würde Senran Kagura draufstehen, hätte es natürlich überall einen größeren Aufschrei gegeben. Aber man muss auch sagen, Nights of Azure ist ja recht zahm im Gegensatz zu Senran Kagura, obwohl bei Nights of Azure ja auch die Hüllen fallen gelassen werden.
Die der AfD angehörige Bundestagsabgeordnete Verena Hartmann hat sich gegen Ecchi ausgesprochen und verlangt eine Verschärfung des Jugendschutzes.
Ebenso scheint sie generell gegen Videospiele bzs allgemein digitaler Unterhaltung zu sein, da sie dies nicht als richtiges Hobby ansieht.
Sie will dagegen aktiv vorgehen.
Quelle: https://www.anime2you.de/news/174466/bu…ecchi-material/
Ich persönlich bin zwar auch kein Fan von Ecchi, speziell den übertriebenen zwanghaften Sex-sells Elementen, aber das hier ist echt so dämlich, dass ich den Kopf auf den Tisch hauen muss.
Mir fällt dazu nichts anderes ein, als dass die Frau nicht mehr alle Tassen im Schrank hat.
Nja, interessant, überhaupt mal eine Meinung aus dieser Ecke zum Thema Ecchi bzw. Videospiele allgemein zu hören, aber vom Inhalt her halt keine Überraschung. Letztendlich werden da nicht wenige Eltern dieselben Ansichten vertreten und tbh kann man da ihnen keinen Vorwurf machen, wenn sie Spiele wie Senran Kagura nicht kennen und erstmal schockiert sind. Aber deswegen gleich verbieten?
Finde da auch hinsichtlich Frau Hartmanns generellen Meinung zu Videospielen, dass das irgendwie von der Verantwortung der Eltern ablenkt. Jugendliche haben sowohl innerhalb als auch außerhalb des Internets vielseitigen Zugang zu erotischen/gewalttätigen/fragwürdigen Inhalten oder sind dem teils auch ganz unfreiwillig ausgesetzt über Werbung, Mitschülern, wie und wo auch immer. Anstatt Verbote aufzustellen oder die Freizeitaktivitäten des Kindes laufend zu überwachen, sollte man sich als Elternteil eher drum bemühen, den richtigen Umgang mit solchen Medien zu vermitteln...
Weitere Kommentare zur Person bzw. Partei klemm ich mir mal an der Stelle, aber hier muss man auf ihre Ansichten wohl nicht allzu viel wert legen.
Ich sehe es als wenig verwunderlich an, dass diese Reaktion aus dem rechtskonservativen bis rechtspopulistischen Milieu stammt; geht dem doch eine historische Präzedenz voraus, die sich zumindest bis in die 1930er-Jahre dokumentiert verfolgen lässt. Dabei spreche ich weniger von der Kulturpolitik des dritten Reiches (auch wenn sich dazu sicher Parallelen finden lassen), sondern unter anderem von der Einführung des Hays Code {1} innerhalb der Filmindustrie, der vor allem unter Druck konservativer Kräfte eingeführt wurde; den Dungeons-&-Dragons-Kontroversen der 80er Jahre {2}, die sich in gewisser Hinsicht an die satanic panic der 1970er koppeln lassen (bisweilen mit bizarren Ergebnissen {3}{4}); und natürlich auch die hiesigen „Killerspiele“-Debatten, die mit besonderem Gusto von tendenziell konservativen Medien, der Unionspartei und christlichen Verbänden geführt wurde und erst letztes Jahr wieder vom ehemaligen Innenminister Thomas de Maizière im Rahmen des Amoklaufs in München wieder aufgegriffen (und glücklicherweise wieder verworfen) worden sind {5}.
Aus meiner Sicht ist es aber definitiv falsch, daraus nun ein vollkommenes Verbot machen zu wollen. Es ist zwar schon einmal gut, dass die Mutter sich wenigstens die Mühe gemacht hat, weiteres Material zur Reihe zu recherchieren, was auf ein gewisses Engagement bezüglich des Filius hindeutet, dennoch wäre die Reaktion aus meiner Sicht nun vollkommen übertrieben gewesen. Aus meiner persönlichen Historie kann ich davon sprechen, dass sich meine Eltern, bis ich etwa 16-17 Jahre alt war, meist VOR dem Kauf mit dem Spiel auseinandergesetzt haben – wenn auch oberflächlich, so stand, kleine Anekdote, bei einem Kauf die Wahl zwischen Bomberman 64 und Tonic Trouble und wegen der Präsenz des Wortes „Bombe“ im Titel des ersteren, war ich quasi gezwungen, das, offen gestanden, verdammt miese Tonic Trouble zu wählen (im Nachhinein hätte ich mir das Geld für einen anderen Titel aufheben sollen, aber im Nachhinein ist man immer klüger) – und nicht erst danach, wie es hier wohl geschehen ist. Zumal, so erinnere ich mich aus dem Wirtschafts-und-Rechtsunterricht, ist man mit 13 Jahren noch beschränkt geschäftsfähig, d.h. der gesetzliche Vertreter kann ein getätigtes Geschäft ablehnen oder den Artikel mit Verweis auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit zurückgeben, Ausnahme ist der so genannte Taschengeldparagraph, wobei selbst der, so sagen mir das Wiki des Bundesanzeiger-Verlages {6} sowie die dt. Wikipedia {7}, dahingehend beschränkt werden kann, dass bestimmte Artikel nicht in dessen Rahmen erworben werden können.
Nun aber mal zu den Damen selbst, die die Frage stellende Mutter weist in der Formulierung ihrer Frage {8} eine, ähem, panische Vorstellung über die Konsumenten von solchen Medien auf, die in ihrer Rhetorik der „Killerspiel“-Debatte der Postneunziger nicht besonders unähnlich ist. Die Exklusion von „Computerspielen“ aus dem Bereich der „Hobbys“ ist eine nun wirklich rückwärtsgewandte Einstellung von Fr. Hartmann, die ich kaum mehr für debattierwürdig befinde, auch wenn ich ihr in gewisser Hinsicht zustimme, dass mehr „physischer“ Kontakt zwischen Freunden keine dumme Idee sein kann, allerdings darf das Digitale dabei stets eine Komponente bleiben.
Aber letzteres lässt sich auch nicht durch ein politisches Verbot lösen, sondern ist ein Stil, den die Gesellschaft vorlebt. In Sachen „Verrohung“ kann man doch wohl noch kaum die Medien beschuldigen, wenn gleichzeitig Nachrichten die Runde machen, in denen darüber berichtet wird, dass ein Autofahrer Sanitätern gegenüber tätlich wird, weil sie seinen Weg blockieren {9}. Um es flapsig auszudrücken, die Kinder imitieren doch nur die Erwachsenen, die ihrerseits bereits „Digitalzombies“ sind und dann kommt das Entrüsten, was denn mit den lieben Kinderlein los sei.
Natürlich gibt es auch Argumente gegen „Pornifizierung“, aber diese hier nun weiter breit zu treten, wäre müßig, dennoch halte ich einige dieser Aussagen für debattierwürdig, ebenso wie die Frage, ob es nicht endlich mal mit der Offensive an körperlichen Reizen mal reiche – vielleicht in einem anderen Thread.
Und ja, auch die Digitalisierung darf kritisiert werden, aber nicht in diesem plumpen Rahmen, wie es Fr. Hartmann hier tut – was auch bei mir in gewisser Hinsicht die Ängste Kulturschaffender vor einer Partizipation der AfD in der kulturpolitischen Ebene der Republik bestätigt – sondern man sollte Medien- (in den Augen der Verbotswütigen offenbar ein verabscheuungswürdiges Buzzword) und technische Kompetenzen schulen, ein Aspekt, den auch der Branchenverband Bitkom unterstützt. {10}
Wird es im Rahmen dieser Anfrage zu einem Gesetzesantrag kommen? Wer weiß – aktuell befindet sich der 19. Deutsche Bundestag ja noch in einer Findungsphase, aber ich rechne damit, dass dem nicht stattgegeben wird, solange der Rest des Bundestages – inklusive der sich mittlerweile auch in der Opposition befindenden SPD – wohl sich gegen die AfD stemmen wird. Mit einer Situation wie in Tokyo {11} rechne ich jedoch nicht, maximal mit einer kurzfristigen Verschärfung der Prüfungen der USK – bei denen dann aber doch kühlere Köpfe das Sagen haben werden, wie man hoffen darf.
{1: Wikipedia: Hays Code}
{2: BBC: The great 1980s Dungeons & Dragons panic}
{3: Wikipedia: Skullduggery}
{4: The Spoony Experiment: Skullduggery (Video)}
{5: Süddeutsche Zeitung: Zurück in die Nullerjahre: De Maizière reanimiert Killerspiel-Debatte}
{6: Bundesanzeiger-Verlag: Geschäftsfähigkeit}
{7: Wikipedia: Taschengeldparagraph - Rechtslage in Deutschland}
{8: Abgeordnetenwatch: Verena Hartmann, Frage gestellt am 28.10.2017}*
{9: Welt.de: "Mir doch egal" - Autofahrer attackiert Sanitäter, die Einjährigen reanimieren}
{10: Bayerischer Rundfunk/Bayern2: IT-Curriculum: Bei der Digitalisierung gibt es an Schulen noch viel zu tun}
{11: Wikipedia: Tokyo Metropolitan Ordinance Regarding the Healthy Development of Youths}
*Ich denke, ich muss nicht extra daran appellieren, die beiden Personen, welche obendrein mit vollem Namen genannt werden, nicht anzugreifen. Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen, dass so genanntes "Cyber-Harassment", oder Verhalten, welches in diesem Sinne ausgelegt werden kann, letztlich den Ausführenden mehr schaden als nutzen kann und insbesondere aus diesem Grund davon abzusehen ist.
Mich fasziniert an dieser aktuellen Ecchi-Debatte ja am meisten, dass sie von einer AfD-Politikerin vorangetrieben wird und nicht von einer klugscheißerischen Kampf-Feministin aus dem linken Lager. Hach, wie nahe sich doch der rechte und der linke Rand sein können, wenn es um die Einmischung ins Privatleben der Menschen geht. Mehr hab' ich zu Initiativen dieser Art nicht zu sagen.
Mich fasziniert an dieser aktuellen Ecchi-Debatte ja am meisten, dass sie von einer AfD-Politikerin vorangetrieben wird und nicht von einer klugscheißerischen Kampf-Feministin aus dem linken Lager. Hach, wie nahe sich doch der rechte und der linke Rand sein können, wenn es um die Einmischung ins Privatleben der Menschen geht. Mehr hab' ich zu Initiativen dieser Art nicht zu sagen.
Haha, ja, wäre schon irgendwie lustig, wenn es nicht so traurig wäre.
Und da wir gerade beim Thema sind, Assassin's Creed: Origins regt ja gerade einige Feministen wegen der Darstellung von Kleopatra auf (die sich eben eher an Liz Taylor und Asterix orientiert), die eben behaupten, Kleopatra war in Wirklichkeit (ihrer Meinung nach) hässlich und nicht hübsch. Dabei kam in besagter Diskussion in einem Forum zu dem Thema auch das Kapitel Genderstudies auf.
Und da kann man klar sagen, die Genderstudies, die heute an Unis etc. stattfinden sind nichts weiter als die Rassenlehre-Untersuchungen der Nazis, nur eben genau andersrum (die Nazis wollten Unterschiede herbeidichten, die Genderstudies wollen sie wegreden - beide bei voller Ignorierung (längst bekannter) wissenschaftlicher Fakten).
Hier war es lange still, aber die USK hat mal wieder zugeschlagen.
Kam der Vorgänger noch problemlos mit USK 16 zu uns, hat die USK Gal*Gun 2 nun die Freigabe in Deutschland verweigert. Nicht einmal eine USK 18 Freigabe war hier wohl mehr möglich. Ist natürlich lächerlich, hat sich aber angebahnt wie ich finde.
http://www.ricedigital.co.uk/gal-gun-2-banned-in-germany/
"Banned in Germany" ist übrigens kein korrekter Begriff. Es wurde einfach die Freigabe verweigert, Händler wie Amazon werden ganz normal die PEGI-Variante anbieten. Bis heute wurden Spiele wie Criminal Girls 2 und Valkyrie Drive in Deutschland weder indiziert (weder auf Liste A/B) noch beschlagnahmt. Alleine das sollte Aussagen, wie seltsam der Weg ist, den die USK hier geht.
Lächerlich ¯\_(ツ)_/¯
Hier war es lange still, aber die USK hat mal wieder zugeschlagen.
Die Chancen für Omega Labyrinth oder dem neuem Senran Kagura sehen dadurch auch nicht gerade rosig aus.
Naja muss ich den Titel halt importieren und die DLCs dann über den UK PSN Shop kaufen.
Hat jemand zufällig einen Guide wie man das einrichten muss um die DLCs aus einem 2 Account, welcher auf UK gestellt ist, für den deutschen Account zu nutzen wo das Spiel dann gespielt wird (Trophys etc. werden ja weiterhin gezählt).
Ich hab bereits danach gegoogelt, aber wirklich finden tue ich nichts oder ich such mit den falschen Begriffen :conf/
Oder wäre es besser einen eigenen Thread für die Frage zu erstellen (wenn es nicht schon bereits einen gibt)
@ReXx
Ich gehe davon aus, dass das Senran Kagura Remake wie PBS ab 18 erscheinen wird und Shinobi Refle, sollte es je bei uns erscheinen, die Freigabe verweigert wird. Bei Omega Labyrinth Z hat die OFLC aus Australien schon vorgelegt und dem Spiel keine Freigabe erteilt. Und ich bin mir fast zu 100% sicher, dass dem Spiel bereits die Freigabe in Deutschland verwehrt wurde oder man gerade darüber berät. Mit Gal*Gun 2 hat man gezeigt, wie stark man ist und dass es für Publisher schwer wird, sich dagegen durchzusetzen. Oder auch nicht, mit etwas mehr Aufwand könnte man in Berufung gehen. Die Entscheidung der USK war nie die letzte Instanz für einen Publisher, nie. Wenn die BPJM den Titel für unbedenklich hält muss dieser mindestens eine Freigabe ab 18 erhalten, ob die USK möchte oder nicht. Die Geschäftsleitung wurde Anfang des Jahres übrigens erneut ausgetauscht.
Was die DLC angeht, dafür brauchst du denke ich keinen Guide. Ich würde mich definitiv nochmal informieren, aber DLC aus einem europäischen Store sollten eindeutig auch kompatibel mit deinem deutschen Account sein. Ich spiele den "Not a Hero" DLC gerade mit meiner französischen Gold Edition von Resident Evil 7, den DLC habe ich aus dem deutschen Store. Vorhin kam mein Vorbesteller-Code von Amazon France für Shadow of the Colossus und den konnte ich ganz normal im deutschen Store einlösen. Du solltest dich nochmal absichern, aber normalerweise sollte es keine Probleme geben.
Ähnlich wird es bei der Switch sein.
Was die DLC angeht, dafür brauchst du denke ich keinen Guide. Ich würde mich definitiv nochmal informieren, aber DLC aus einem europäischen Store sollten eindeutig auch kompatibel mit deinem deutschen Account sein.
Das ist schon klar, aber damit Zugriff auf den anderen Shop habe, brauch ich einen neuen Account und wenn ich über diesen den DLC dann kaufe, wie kann ich es dann so einstellen das ich diesen wieder mit meinem eigentlichem Acc nutze?
Ich les die ganze Zeit etwas davon das ich meinen deutschen Account primär machen muss und den anderen Acc. als SubAccount einstellen muss, damit ich die DLC davon bei meinem primären nutzen kann.
Dann lese ich aber wieder das es genau andersrum sein muss, das mein ausländischer Acc primär sein muss und mein deutscher als Zweit Account genutzt werden muss damit die DLCs nutzbar sind.
Da blicke ich nicht ganz durch und leider kann ich das nicht auch wirklich testen, weil die meisten Games die ich habe, haben eben auch im deutschen Store die selben DLCs :confused/
Sobald du irgendwas auf deine Konsole lädst, musst du beide Accounts als primäre Accounts aktivieren. Der deutsche Account den du, nehme ich mal an, standardmäßig nutzt, der wird ja so oder so primär auf deiner Konsole registriert sein. Es ist deine Konsole, somit kannst du auch so viele Accounts wie du möchtest mit deinem Gerät als primäres Gerät aktivieren. Die Option muss schon eingeschaltet sein. So lange der Account nicht auf einem anderen Gerät aktiviert ist, müsste es auch so funktionieren.
Wenn du ganz sicher gehen willst, frag am besten noch einmal im PlayStation 4 Thread, ich kann dir hier ja nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Aber ich sehe da weiterhin kein Problem.
So lange der Account nicht auf einem anderen Gerät aktiviert ist, müsste es auch so funktionieren.
Hab nur eben auch gelesen, das man gelegentlich mit dem Acc online sein muss, sonst wird der Content auf dem Account gesperrt X_x
Wenn du ganz sicher gehen willst, frag am besten noch einmal im PlayStation 4 Thread, ich kann dir hier ja nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Aber ich sehe da weiterhin kein Problem.
Ich dachte der ist nur für Games da und nicht für etwas "allgemeines"