Die Verbraucherzentrale NRW hat Sony abgemahnt. Grund dafür sind die AGBs, mit denen man bei der Verbraucherzentrale in verschiedenen Punkten nicht einverstanden ist. Teile seien nicht mit dem Gesetz vereinbar und deshalb unwirksam. Die Abmahnung soll Sony dazu bewegen, Klauseln nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale zieht dabei auch den anschließenden Weg vor Gericht in Erwägung.
Konkret geht es zum Beispiel um die Regelung, dass Guthaben auf dem PSN-Konto nach zwei Jahren verfällt. Das sei eine Regelung, die auch „andere Player der Branche“ nutzen. Doch zuerst nimmt man sich wohl Sony als „Marktführer“ vor. Außerdem habe man Klauseln moniert, „nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen“. Das betreffe vor allem Spiele mit In-App-Käufen.
Kritikwürdig findet die Verbraucherzentrale aber auch die Darstellung des Widerrufsrecht bei digitalen Käufen. So etwa fehle der Hinweis, „dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten“.
via Eurogamer