Wie einigen sicherlich nicht entgangen ist hat es Änderungen beim Zoll gegeben, speziell bei der Einfuhrumsatzsteuer. Diese entfällt ja nun auf alle Artikel die man im nicht EU Ausland bestellt/aus dem nicht EU Ausland geliefert bekommt. Die 22€ Freigrenze ist aufgehoben.
Desweiteren wurde Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt welches wie ich vertanden habe ein "feature" ist über welches Händler bereits vom Kunden die Einfuhrumsatzsteuer erheben sodass diese nicht mehr vom Zoll erhoben werden muss.
https://www.zoll.de/DE/Privatp…netbestellungen_node.html
Die Erfahrungen die ich gemacht habe zeigen sich vor allem bei Ebay. Seit einigen Monaten bestelle ich mir bereits bei einem China seller custom print Dakimakuras und wenn ich nun die Artikel Page über .com aufrufe wird der Originalpreis angezeigt. Ändere ich die doman auf Ebay auf .de um (es ist der selbe Artikel) wird von Ebay automatisch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Zunächst habe ich gedacht der Händler habe hier für EU Kunden absichtlich die Preise erhöht, aber es ist dieselbe Artikel ID und URL mit ausnahme der Domain Endung. Witziger Weise wusste der Verkäufer auf Anfrage selbst nicht genau was da los ist.
Beispiel (.com domain): https://www.ebay.com/itm/12396…c4e6fa:g:~yAAAOSw-LtfK7oY
Beispiel (selber Artikel aber URL abgeändert auf .de): https://www.ebay.de/itm/123962…c4e6fa:g:~yAAAOSw-LtfK7oY
Grund hierführ ist dass Ebay automatisch ohne des Verkäufers zutun die Mehrwertsteuer erhebt. Der Verkäufer erhält den normalen Preis, die Mehrwertsteuer wird ans Finanzamt abgeführt. Der Verkäufer bekommt fü die Transaktion wohl die obern genannte IOSS Nummer die er auf den Versandschein schreiben muss, womit der Zoll weiß dass die Ware bereits versteuert wurde.
https://www.ebay.de/help/selli…er-mehrwertsteuer?id=4650
Hat wer von euch mit dem System schon Erfahrungen machen können? Mir stellen sich folgende Fragen:
1. Entspricht die Mehrwertsteuer der Einfuhrumsatzsteuer? Also würden in dem Falle bei dem IOSS System keine weiteren Gebühren fällig solange es unter der 150€ Zollgrenze ist?
2. Bisher wurden ja neben der 22€ Grenze faktisch Werte unter 5€ Umsatzsteuer die fällig wäre nicht erhoben. Also bisher: zwischen 22€ und 26,31€: EUSt fällt an, wird aber nicht erhoben... Wie siehts jetzt in der Praxis aus bei Beträgen von unter 5€? Macht sich das Zollamt den Extra Aufwand für solch geringe Beträge oder bleibt es bei der alten Praxis?
3. Ansonsten irgenwelche Erfahrungen?