EU-Urteil: Downloadspiele dürfen weiterverkauft werden

  • In einem heute verkündeten Urteil hat der europäische Gerichtshof Downloadplattformen dazu aufgefordert, ihren Kunden künftig den Weiterverkauf von Softwarelizenzen zu gestatten. Konkret heißt es in dem Urteil, dass der ursprüngliche Inhaber der Distributionsrechte diese in der EU künftig verliere, sofern es sich bei der Lizenz um eine unbegrenzte handele. Dies betreffe nicht nur Software, die über DDL angeboten wird – auch normal im Handel erhältliche Software auf physischen Datenträgern ist von dieser neuen Regelung betroffen.

    Des weiteren dürfen Publisher keineswegs die Funktionsweise der Software einschränken und für eine erneute vollwertige Nutzung Geld verlangen – ein System, welches Sony derzeit mit Spielen für die PlayStation Vita praktiziert. Wörtlich hieß es, dass derartige Restriktionen über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums hinaus gingen. Dem Urteil war ein Streit zwischen der Softwarefirma Oracle und UsedSoft, einer in Deutschland ansässigen Firma, die mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt, vorangegangen.

    Damit schiebt der EU-Gerichtshof dem Trend der Industrie, den Gebrauchtspielemarkt blockieren zu wollen, einen Riegel vor. Vorerst werden den Kunden also wieder mehr Rechte zugesagt – vorerst einerseits, da das Urteil mit Sicherheit nochmals angefochten wird, andererseits werden findige Köpfe nach einem neuen Weg suchen, Kundenrechte zu beschneiden.

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  • ein arschtritt für die publisher, da sowohl die usa als auch deutschland es bissher so handhabten, das bei downloadspielen andere regeln galten, als dem köufer per gesetz eigentlich zustanden.

  • Ich bin auch froh, dass endlich eine Regelung von oben eintritt. Wenn sie es noch schaffen, diesem DLC Wahnsinn einen Riegel vorzuschieben, dann wird uns in Zukunft einiges an Stress erspart bleiben.

  • Ich habe immer gedacht, dass die EU sich von Lobbyisten die Gesetze vorschreiben lässt, aber sowohl diese Entscheidung und ACTA haben meine Denkweise über die EU verändert. Es ist gut zu wissen, dass die Werte der Demokratie und Vernunft aufgrund der Geldgeilheit der Unternehmen nicht aufgegeben werden. :D :D :D ( natürlich nur bezogen auf die zwei Entschiedungen )

  • Also ich finde es sehr gut, dass sie sich für die Spieler einsetzen.
    DLC sind schön und nett, wenns wirklich mal ein optionaler Dungeon oder so ist, aber mittlerweile zahlt man sich dumm und dämlich, um alles vom Spiel zu sehen.

  • ein arschtritt für die publisher, da sowohl die usa als auch deutschland es bissher so handhabten, das bei downloadspielen andere regeln galten, als dem köufer per gesetz eigentlich zustanden.


    Nope. Es war bisher für jeden, der sich mit der Materie beschäftigt hatte, ersichtlich, dass es einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Lizenzvertrag / Nutzungsrecht gab.


    Die Rechte die es bisher gab, bezogen sich auf einen Kaufvertrag. Der Kauf von Lizenzen ist allerdings kein Kaufvertrag, sondern nur ein Recht auf Nutzung, das du erworben hast. Damit war die aktuelle Gesetzgebung nicht an die neuen Sachverhalte angepasst. War auch nicht wirklich sinnvoll. Warum sollte es bei einem materiellen Kauf mehr Rechte geben, als bei einem immateriellen Kauf...(*)


    Insofern schlüssig und notwendig. Dem Verkauf von einzelnen Lizenzen in Volumenverträgen wurde widersprochen. Dies war vorher auch eine Grauzone, die damit endlich geklärt ist.


    (*) Wenn du Windows auf CD kaufst, darst du es weiterverkaufen. Wenn du nur den Lizenzkey kaufst, durfest du es bisher -- nur unter Unsicherheit -- verkaufen, da MS hier dein Recht eingeschränkt hatte, da es nicht rechtlich eindeutig geklärt war. Wobei es schon diverse OEM-Urteile gab, so dass das Urteil nur folgerichtig war

    Und Prevailer sprach: Es werde JPGames! und es ward JPGames.

  • Nope. Es war bisher für jeden, der sich mit der Materie beschäftigt hatte, ersichtlich, dass es einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Lizenzvertrag / Nutzungsrecht gab.


    Die Rechte die es bisher gab, bezogen sich auf einen Kaufvertrag. Der Kauf von Lizenzen ist allerdings kein Kaufvertrag, sondern nur ein Recht auf Nutzung, das du erworben hast


    das ist so falsch. es ist bereits seit jahren nichtmehr so, das ein kaufvertrag beim software kauf entsteht, auch wenn diese auf einer cd ist. ein kaufvertrag beinhaltet den eigentumsübergang. dieser ist im softwarerecht aber schon seit jahren nichtmehr vorhanden. man erwirbt lediglich das eigentum an dem datenträger auf dem die software ist, an der software auf dem datenträger jedoch schon lange nurnoch die lizenz. damit hat das softwarerecht arge probleme und das ist auch der grund, wieso diese ganze drm kacke von der rechtsprechung so geduldet wird, obwohl viele der drm eigentlich dem nutzer rechte nehmen, die ihm per gesetzt zustünden.


    und dein kommentar bezieht sich übrigens nichtmal auf das, was ich schrieb. da ich nicht über die problematik kaufvertrag/lizenzvertrag sprach, sondern die problematik der unterschiedlichen handhabe beim softwareerwerb (auf datenträger oder per download). und wenn du dich mit der materie beschäftigt hast, ist dir die problematik des weiterverkaufs von downloadspielen (stichwort vervielfältligung) ja sicher auch klar und dein post hatte null bezug zu meinem ^^. dein zusatz im (*) zeigt zumindest das dir die eigentliche problematik die ich ansprach klar war, du meinen post nur irgendwie falsch verstanden hast.

  • Wobei das in Bezug auf accountgebundene Spiele möglicherweise ein recht zahnloses Urteil werden könnte. Rein theoretisch wäre es dann zwar erlaubt, z.B. Steamkeys vom Account zu lösen und weiterzuverkaufen. Nur ob Valve dazu verpflichtet wäre, das auch technisch zu ermöglichen ist eine andere Frage...
    Es wäre natürlich toll (und imho auch überfällig), aber genausogut könnten die sich erstmal quer stellen, bis wieder jemand klagt und sie dann vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden. So in 6 Jahren...


    Aber in die richtige Richtung geht das Urteil auf jeden Fall schon mal. Die Art und Weise, wie Verbraucherrechte immer weiter eingeschränkt werden, geht langsam echt zu weit.