Das Jugendschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, wann ein Listenstreichungsantrag gestellt werden kann. Einige Jahre sollten allerdings nach der Indizierung schon vergangen sein, andernfalls stehen die Chancen in der Praxis eher schlecht, dass die Bundesprüfstelle eine hinreichende Änderung der jugendschutzrechtlichen Maßstäbe anerkennt.
Sind seit der Indizierung allerdings bereits mehr als 10 Jahre vergangen, ist allerdings sogar eine Entscheidung in dem für „eindeutige Fälle“ vorgesehenen vereinfachten Verfahren möglich.
Geschenkt bekommt der Publisher allerdings auch dann nichts: Pro Spiel und Instanz sind Verwaltungsgebühren zwischen EUR 900 und EUR 2.600 zu entrichten. Die genaue Höhe der Gebühr hängt vom Umfang des Spiels und davon ab, ob das 3er- oder 12er-Gremium entscheidet – und davon wie die Entscheidung ausfällt: Eine Listenstreichung ist immer etwas teurer als eine Ablehnung des Antrags.