Nach diesem darf man dann auch als Besitzer der Kopie einer Software nicht zwingend damit anstellen, was man möchte, es sei denn, man behält es für sich...
Das Problem daran, ist aber schon das jede Software heutzutage einen kopierschutz hat, bereits Umgehung des Kopierschutzes durch Privatpersonen, ohne gewerbsmäßigen Anspruch kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach deutschem Recht nachsich ziehen. Der Umstand natürlich ist wie es der Rechtsinhaber beweisen will, große Software macht das über Clients (der öffentlichkeitsaspekt den Spirit meint, womit er recht hat). Bei abgeschotteter Software und dem Unschuldsverdacht hat man da eigentlich keine greifbare Handhabe, macht es aber nicht legal im IT-Recht. Dahingehend ist der Aufwand der betrieben wird um die beim Anbieter liegende Beweiskraft zu sichern meist größer als der nutzen den Privatnutzer zur Rechenschaft zu ziehen.